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Reichen optisch vergrößernde Sehhilfen, wie z.B. Lupen oder Lupenbrillen nicht mehr aus, so kommen Bildschirmlesegeräte in Betracht. Es gibt sie in zahlreichen unterschiedlichen Bauweise, für zu Hause oder unterwegs. In allen Fällen, wird der Lesegut mit einer kleinen Kamera abgefilmt und in Echtzeit auf einem Bildschirm oder Display dargestellt. Vergrößerungen bis über 40fach können dabei realisiert werden.
Für wen kommen Bildschirmlesegeräte in Frage?Bildschirmlesegeräte zählen zu den Hoch- und Höchstvergrößernden Sehhilfen, d.h. sie kommen im Regelfall nur bei starken Einbußen der Sehleistung (< 10%) zum Einsatz. Durch Ihre bis zu 50fache Vergrößerung bieten sie so auch bei extrem schwachen Sehleistungen (bis etwa 2%) noch die Möglichkeit Zeitung oder Bücher zu lesen. Ebenfalls ermöglichen Bildschirmlesegeräte mit etwas Übung das Schreiben, wie z.B. das Ausfüllen von Rätseln oder Banküberweisungen. Werden sie von den gesetzl. Krankenkassen bezuschusst?Bildschirmlesegeräte werden bei Vorliegen eines gültigen Arztrezeptes im Regelfall zu 100% von Ihrer Krankenkasse übernommen, jedoch gilt dies nur für Standardgeräte. Farbgeräte oder Geräte mit Flachbildschirmen werden im Regelfall nicht komplett übernommen, in vielen Fällen jedoch in Höhe des Preises eines vergleichbaren Standardgerätes bezuschusst. Da es sich immer um Leihgeräte der Krankenkassen handelt, kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass Sie ein generalüberholtes Gebrauchtgerät erhalten. |